GG Art. 116 – Statusdeutscher

Author: micha der Gerechte  |  Category: BRD Finanzagentur GmbH, Judiciary, Main, Politik, Reformen  |  Comments (0)  |  Add Comment

 

GG Art. 116 – raus aus der illegalen, kriminellen BRD-Verwaltung

Der gemeinsame sowie friedliche Weg zur Umsetzung des Art. 146 GG:
https://truth.getweb4all.com/umsetzung-artikel-146-gg/

Statusdeutscher

Statusdeutscher (auch Status-Deutscher oder „Als-ob-Deutscher“) ist derjenige Deutsche, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, jedoch kein deutscher Staatsangehöriger ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Statusdeutscher

Folgender Vortrag zeigt eindeutig, wie man die deutsche Terminologie missbraucht hat, um das “Deutsche Volk” zu täuschen und vollkommen zu entrechten.
Danke Adolf, danke USA, danke Großbritannien, danke Frankreich – DANKE WELT

Um sich aus den Fängen der BRD-Verwaltung vollkommen zu befreien, empfehle ich nicht den Alleingang, sondern die unter den angegebenen Links aufgefuehrte Umsetzung des Artikels 146 GG.

Ãœber den Ausdruck “Bürger” könnten wir nun diskutieren, doch ansonsten ist der Vortrag richtig gut.
 

Der Vortrag stammt aus dem Hause: http://www.novertis.com

 

Grundgesetz

XI. Ãœbergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 – 146)

Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Aufenthaltsgesetz

Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 – 2)

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

 

 

Das Originalvideo, das sich auf meinem Youtubekanal befand, wurde von der Stasi v3.0 im Dezember 2016 geraubt.
Bernd Schober. beteiligt sich nun ebenfalls an der Menschenjagd gegen mich und erhebt nach ueber 3,5 Jahren Uerheberrechtsnasprueche, dabei habe ich ihn vor ueber 3,5 Jahren über das Video informiert.

Außerdem hatten wir weiteren Emailkontakt und er war in meinem Emailverteiler bezüglich der von LOGENAFFEN angeordneten und UNTERAFFEN ausgeführten Menschenjagd auf mich.
Auf Grund meiner Gegendarstellung wurde das Video nun am 09.01.2017 von Youtube wieder freigegeben.

Freigabe meines Videos am 09.01.2017

 

GG Art. 116 Abs. 2